Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Geschäftsführer, dem Jugendberater und -betreuer, dem Schriftführer/Mitgliedsbetreuer, dem Freizeitorganisator und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.