Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Oberschützenmeister und dem Schützenmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.