Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, seinem/seinen Stellvertreter/n, dem Schatzmeister, dem Justitiar und dem Kreisgeschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder seinem Stellvertreter/einem seiner Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.