Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleichen Rechten) sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.