Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes gegenüber Dritten ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb, Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte sowie zum Abschluss von Rechtsgeschäften jeglicher Art, die den Betrag von 1.000,00 DM übersteigen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.