| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgliedern, dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte von mehr als 100,00 DM der Genehmigung des erweiterten Vorstandes bedürfen. |