Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 500,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.