Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. Stellvertreter/in, dem/der 2. Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Vertreter/in der Sektionsjugend und 4 Beisitzern (Hüttenreferent, Mitgliederverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Naturschutzreferent).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende, den/die 1. Stellvertreter/in oder den/die Schatzmeister/in jeiweils allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von mehr als 2.000,00 EUR ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich.