Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder durch einen Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
mit der Befugnis, die im Zusammenhang mit der ihm übertragenen Gesamtleitung der Geschäftsstelle auftretenden Geschäfte der laufenden Verwaltung auszuführen.