Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden mit Alleinvertretungsberechtigung. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der vorstand kann für einzelne Geschäftsbereiche besondere Vertreter gemäß § 30 BGB bestellen.