Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Beisitzer (Gartenberater). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.