Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer, dem stellvertretenden Kassierer, dem Schriftführer, bis zu 3 Beisitzern und dem jeweiligen Prediger.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.