Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Verantwortlichen für die Arbeiten am Vereinsobjekt, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften bis 1.000,00 DM sind der 1. und der 2. Vorsitzende jeweils allein vertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften über 1.000,00 DM ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich.