| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern; dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Ringwart, dem Schriftführer und dem Zuchtwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder durch ein von ihm beauftragten Vostandsmitglied vertreten. |