Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten/Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, dem 1. Stellvertreter und dem 2. Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 10.000,00 € verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
Bei Erwerb, Verkauf, Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.