Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung der weiteren Mitglieder des Vorstandes einzuholen.