Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Stellvertreter des 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Technischen Leiter, dem Stellvertreter des Technischen Leiters, dem Leiter Öffentlichkeitsarbeit, dem Stellvertreter des Leiters Öffentlichkeitsarbeit.
Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten zu zweit, darunter immer der Schatzmeister.