Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder durch den Stellvertreter des Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.