Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rendanten, dem stellvertretenden Rendanten, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.