Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Geschäftsführer besitzt Alleinvertretungsbefugnis in allen Rechtsgeschäften bis zu einer Höhe von 100.000,00 Euro. Für darüber hinausgehende Rechtsgeschäfte ist er nur gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsbefugt.