Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis sechs Mitgliedern, darunter dem Vorstandsvorsitzenden und dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.