Der Vorstand besteht mindestens aus 7 und höchstens 16 Personen, dem Präsidenten, einem oder zwei Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Schatzmeister sowie den Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Prätsidenten oder durch einen Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.