Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.