Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, den drei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Gegenüber dem Gericht bzw. einem beauftragten Rechtsanwalt sind der Erste Vorsitzende bzw. ein Stellvertreter mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.