| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n allein oder durch den/die Stellvertreter/in gemeinsam mit dem/der Schatzmeister/in vertreten. |