Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 ordentlichen Mitgliedern, dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.