Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstandes insoweit eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.