| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Hauptkassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch 1. Vorsitzenden allein. Der 2. Vorsitzende und der Hauptkassierer vertreten gemeinsam. |