Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der 3. Vorsitzenden, dem/der 4. Vorsitzenden, dem/der 5. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.