Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 1.000,00 EUR bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.