Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.