Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2 Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.