Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem 2. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und seinem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der Vorsitzenden oder dessen jeweiligen Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Bei Kassenangelegenheiten muss das weitere Vorstandsmitglied der Schatzmeister bzw. dessen Stellvertreter sein.