Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter und dem Kassenwart. Weitere Vorstandsmitglieder können gewählt werden. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden oder den 1. Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.