Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsvollmacht des Vorstandes ist auf Rechtsgeschäfte bis 500,00 Euro je Geschäftsvorfall beschränkt.