Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Mitglied des Vorstandes ist berechtigt Finanzgeschäfte bis 1.000,00 Euro zu tätigen. Der Vorstand ist berechtigt Finanzgeschäfte bis 3.000,00 Euro zu tätigen.