Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand hat das Recht, auch Dritte, die nicht zum Verein gehören, zur Vertretung in Einzelfällen zu ermächtigen.