Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte von 500,00 EUR bis 5.000,00 EUR Geschäftswert ist ein Beschluss des erweiterten Vorstandes erforderlich. Für Rechtsgeschäfte über 5.000,00 EUR Geschäftswert ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.