Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten.