Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Kassenwart und der Schriftführer/Protokollführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.