Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.