Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorstandsmitglied für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden allein oder durch die beiden weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.