Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen/eine von ihnen jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.