Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in dieser Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 2.500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.