Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens sechs Mitgliedern; dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, Vertreter der Kitamitarbeiter/-betreiber.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.