Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, einem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, einem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.