Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,
dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften und Dienstverträgen, die den Verein mit mehr als 2.500,00 EUR im Einzelfall belasten, braucht der Vorstand die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung.