Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.Der Verein wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Rechtsgeschäfte, die im einzelnen einen Gegenwert von EURO 50 (fünfzig) sowie innerhalb eines Geschäftsjahres insgesamt den Gegenwert von 50 % (fünfzig %) der Mitgliedsbeiträge eines Geschäftsjahres übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Vereinsmitglieder; hierzu ist eine Mitgliederversammlung oder eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Der Kassenwart besitzt hinsichtlich des Ausstellens von Spendenbescheinigungen Einzelvertretungsbefugnis.