| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Vorstandssprecher), dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende (Vorstandssprecher) oder ein Stellvertreter.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstandes erteilt ist. |