Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, dem/der 1. Stellvertreter/in der/des Vorsitzenden und Schriftführer/in, der/dem Schatzmeister/in und dem/der Vertreter/in der Sektionsjugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.